Die Grundlage für das therapeutische Arbeiten bildet ein Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und der Therapeutin.

 

Für folgende PatientInnengruppen kann ich meine Leistungen anbieten:

 

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernommen.

Zu Beginn der Psychotherapie empfehlen ich Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über Kostenübernahme und Formalitäten zu erkundigen.

Wichtig ist zu erfragen, ob und wieviele Stunden an Sprechstunden, Probatorik, und Therapie übernommen werden

 

Die Kosten für die Therapiestunden richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten GOP.

Selbstzahlende

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen

Die Kosten für Selbstzahlende richten sich ebenfalls nach der Gebührenverordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).


Konsiliarbericht

Für den Beginn einer Psychotherapie ist die Erstellung eines Konsiliarberichts erforderlich. Dieser wird von KonsiliarärztInnen, wie etwa HausärztInnen, KinderärztInnen oder PsychiaterInnen, verfasst. Der Bericht muss spätestens nach den probatorischen Sitzungen und vor dem Start der eigentlichen Therapie eingeholt werden.

 

Ein Konsil beschreibt in diesem Fall die fachliche Beratung einer Psychotherapeutin durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese/r gibt Empfehlungen zur Diagnose oder Therapie und prüft, ob Kontraindikationen für die Psychotherapie vorliegen oder ob somatische Ursachen die Beschwerden beeinflussen könnten. KonsiliarärztInnen stellt somit sicher, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Durchführung eine Psychotherapie bestehen.

 

Der Konsiliarbericht ist in allen Fällen notwendig – unabhängig davon, ob es sich um eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie handelt, und auch dann, wenn die Therapie selbst gezahlt wird